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   VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949   

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VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949 (https://dejure.org/2018,54822)
VG München, Entscheidung vom 14.11.2018 - M 30 K 17.43949 (https://dejure.org/2018,54822)
VG München, Entscheidung vom 14. November 2018 - M 30 K 17.43949 (https://dejure.org/2018,54822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7, § 60a Abs. 2c Satz 2
    Erfolglose Klage auf Feststellung von Abschiebungsverboten hinsichtlich Sierra Leone

  • Wolters Kluwer

    Herkunftsland: Sierra Leone; Ausreise im Jahr 1998 infolge des Bürgerkrieges; Dissoziative Störungen, hauptsächlich mit Ohnmachtsanfällen; Depressive Episode; Posttraumatische Belastungsstörung

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Feststellung von Abschiebungsverboten hinsichtlich Sierra Leone

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949
    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - NVwZ 2008, 330; BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - BeckRS 2016, 47723; BVerwG B.v. 26.7.2012 -10 B 21/12 - BeckRS 2012, 55084).

    Unabhängig von der im Attest nicht näher behandelten Frage, ob eines der vom Kläger nicht ansatzweise näher geschilderten Ereignisse aus seiner Vergangenheit (Tod des Vaters im Bürgerkrieg im Jahr 1998, Ausreise aus Sierra Leone aufgrund des Krieges, Hundebiss, Festnahme und Inhaftierung in Guinea und Gefängnisaufenthalt in Libyen) überhaupt geeignet wäre, ein Ereignis von traumatisierendem Ausmaß darzustellen, geht das Attest auch nicht darauf ein, dass sämtliche vom Kläger angegebenen Erlebnisse bereits längere Zeit zurückliegen, der Kläger sich aber - ausweislich des Attests - erst im Oktober 2016 in Behandlung begeben hat (vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - BeckRS 2016, 47723).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949
    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - NVwZ 2008, 330; BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - BeckRS 2016, 47723; BVerwG B.v. 26.7.2012 -10 B 21/12 - BeckRS 2012, 55084).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949
    Von einer konkreten Gefahr ist in Krankheitsfällen dann auszugehen, wenn die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Abschiebung in den Zielstaat eintreten würde, weil eine adäquate Behandlung dort nicht möglich ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 17.3.2016 - 13a B 16.30007 - juris; BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 -NVwZ 2007, 712).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949
    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - NVwZ 2008, 330; BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - BeckRS 2016, 47723; BVerwG B.v. 26.7.2012 -10 B 21/12 - BeckRS 2012, 55084).
  • VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 18.30105

    Keine Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949
    Auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG sind die Anforderungen an ein ärztliches Attest gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG zu übertragen (BayVGH, B.v. 24.1.2018 -10 ZB 18.30105 - BeckRS 2018, 1335; BayVGH, B.v. 4.10.2018 - 15 ZB 18.32354 -BeckRS 2018, 24985).
  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 16.30007

    Abschiebungsverbot für Afghanistan wegen psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949
    Von einer konkreten Gefahr ist in Krankheitsfällen dann auszugehen, wenn die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Abschiebung in den Zielstaat eintreten würde, weil eine adäquate Behandlung dort nicht möglich ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 17.3.2016 - 13a B 16.30007 - juris; BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 -NVwZ 2007, 712).
  • VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 ZB 16.30468

    Keine Berufungszulassung bei fehlender Substantiierung der Voraussetzungen einer

    Auszug aus VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949
    Ferner fehlt es an der Darlegung, worin die behandelnde Ärztin das traumatisierende Ereignis sieht, welches Voraussetzung für die posttraumatische Belastungsreaktion ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - BeckRS 2016, 54961) und auf welches nach dem Attest wohl auch die dissoziative Störung zurückzuführen sein soll, da die Ärztin in diesem Zusammenhang von einer Traumafolgestörung spricht und davon, dass die Anfälle aus sich regelmäßig intrusiv aufdrängenden Tagträumen der erlittenen traumatischen Erlebnisse entstünden.
  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 15 ZB 18.32354

    Ablehnung des Zulassungsantrags mangels substantiierter Darlegung

    Auszug aus VG München, 14.11.2018 - M 30 K 17.43949
    Auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG sind die Anforderungen an ein ärztliches Attest gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG zu übertragen (BayVGH, B.v. 24.1.2018 -10 ZB 18.30105 - BeckRS 2018, 1335; BayVGH, B.v. 4.10.2018 - 15 ZB 18.32354 -BeckRS 2018, 24985).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 2 A 1768/22
    vgl. auch VG München, Urteil vom 14. November 2018 - M 30 K 17.43949 -, Rn. 24 ff.; nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 9 ZB 19.31225 -, juris; vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 29. Oktober 2020 - RN 14 K 18.31602 -, S. 19 ff., www.vgh.bayern.de.
  • VG München, 11.03.2021 - M 30 K 17.45725

    Keine Abschiebungsverbote nach Sierra Leone

    Schließlich sind in Sierra Leone sowohl die erforderlichen Laborkontrollen als auch die Medikation grundsätzlich erhältlich (vgl. u.a. VG München, U.v. 14.11.2018 - M 30 K 17.43949 - nicht veröffentlicht).
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